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Enthält der gesellschaftsvertrag eine abweichende bestimmung nur über den anteil am gewinn oder über den anteil am verlust, so gilt sie im zweifel für gewinn und verlust. Bei der gewinnverwendung geht es darum, ob der bilanzgewinn (§ 224 abs 3 a iv, § 231 abs 2 z 26 und § 231 abs 3 z 25 ugb) an die gesellschafter verteilt, rücklagen gebildet werden oder auf neue rechnung vorgetragen wird. (1) sofern alle gesellschafter in gleichem ausmaß zur mitwirkung verpflichtet sind, wird der gewinn und verlust eines geschäftsjahres den gesellschaftern im verhältnis ihrer kapitalanteile zugewiesen (§ 109 abs
Xandra Pohl – HawtCelebs
§ 121 legt fest, wie gem § 120 ermittelter gewinn/verlust zu verteilen ist Die erstellung des jahresabschlusses basiert auf gesetzlichen regelungen Verteilung von gewinn und verlust § 121 ugb (1)sofern alle gesellschafter in gleichem ausmaß zur mitwirkung verpflichtet sind, wird der gewinn und verlust eines geschäftsjahres den gesellschaftern im verhältnis ihrer kapitalanteile zugewiesen (§ 109 abs
Josef baumüller, stefan otto grbenic institut für betriebswirtschaftslehre und betriebssoziologie (3730) arbeitsgruppe management control, accounting and finance.
Die darstellung der voranschläge und rechnungsabschlüsse erfolgt nach den grundlegenden prinzipien des unternehmensgesetzbuches (ugb)